Energieausweis
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Unerlässlich – der Energieausweis für Ihre Immobilie
Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie und unterliegt gesetzlicher Anforderungen
Seit der Energiesparverordnung 2014 (EnEV) müssen Immobilienverkäufer oder Vermieter hier einiges beachten. Bei einer Besichtigung und sogar in der Vermarktung von Immobilien muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, geschieht dies nicht, drohen erhebliche Bußgelder.
Für Mieter oder Käufer ist es immer interessant zu wissen, wie viel Energie das Gebäude oder die Wohnung verbrauchen. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Den bedarfsgerechten und den verbrauchsgerechten Energieausweis. Gerne können wir beide Arten von Energieausweisen für Sie erstellen.
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