Gutachten

Immer auf der sicheren Seite stehen!
Erbschaft, Schenkung, Scheidung … zertifizierte Neutralität für Jeden

Es gibt einige Fälle in denen es ratsam ist, eine neutrales Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Gutachter erstellen zu lassen. Fachkundige Immobilienmakler sind in der Lage eine Immobilie zu bewerten und den Wert mit Hilfe von vielen Informationen zum Objekt, Lage und Markt zu ermitteln. Diese Bewertung hat allerdings im Streit- oder Rechtsfall vor Gerichten oder Behörden keinerlei Bedeutung mehr. Um diesen Streitfällen aus dem Weg zu gehen oder um diese zu schlichten, wird ein Verkehrswertgutachten von einem befähigten Sachverständiger benötigt.

Ein Gutachter kann also nicht gleich als Makler tätig werden, da dieser zur Neutralität verpflichtet ist und mit seinem Gutachten haftbar ist.

Typische Bewertungsanlässe:

  • Erbschaft
  • Scheidung
  • Schenkung
  • Immobilienankauf
  • Immobilienverkauf
  • Gutachtenprüfung
  • Rechtsfall

Typische Bewertungsimmobilien:

  • Wohnungen
  • Gewerbeimmobilien
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Baugrundstücke
  • Villen

Erbschaft & Schenkung

Haben Sie und oder Ihre Verwandten eine Immobilie über eine Schenkung übertragen bekommen oder geerbt? Es ist leider heutzutage keine Seltenheit, dass bei Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie oder gegenüber Finanzbehörden Uneinigkeit über den Wert der Immobilie besteht und viele Fragen offen sind.

Zusätzlich hilft ein professionelles Verkehrsgutachten einen möglichen attraktiven Wert der Immobilie gegenüber dem Finanzamt darzulegen, da die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer vom Finanzamt selbst übernommen wird. Eine eventuell zu hohe Bewertung kann in diesem Fall nur mit einem Gutachten korrigiert werden.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen